Aspekte / Panorama


POSITIONEN

  • Der Friedhof ist in erster Linie ein Ort der Bestattung, der Trauer, der Erinnerung und der Besinnung – persönlich und öffentlich. Er ist ein Ruheort für unsere Verstorbenen.
      
  • Der Friedhof ist auch ein öffentlicher Raum mit den sekundären Nutzungsfunktionen einer Grünfläche oder eines Parks. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die o.g. primäre Funktion in erster Linie und im Rahmen unseres kulturellen Grundverständnisses gesichert ist.

  • Die Kommune hat im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Hoheit über diese öffentlichen Orte eine besondere Fürsorgepflicht für den Friedhof.

  • Die Gebühren müssen sich in dieser Fürsorgepflicht widerspiegeln. Die Nutzung des Friedhofs muss über eine allgemeine Gemeindesteuer finanziert werden. Es ist abzulehnen, dass die Friedhofsnutzer die gesamte Friedhofsunterhaltung über die Gebühren zahlen.

  • Der Friedhofsträger hat eine zukunftsfähige Entwicklung des Friedhofs als öffentlichen Raum sicher zu stellen. Alle Entscheidungen, die dem Friedhof direkt schaden, sind kritisch zu bewerten. Dazu gehören u.a. Entscheidungen darüber, im Einzugsbereich privatwirtschaftliche Bestattungswaldunternehmen zuzulassen.

  • Die Gewerke am Friedhof stehen als kompetente Partner den Friedhofsverwaltungen bei der Weiterentwicklung der Friedhöfe zur Verfügung. Faire Kooperationen sind die Grundlage für gelungene Projekte auf dem Friedhof.

  • Eine Direktvergabe von privatwirtschaftlichen Leistungen am Friedhof ohne ordnungsgemäße Ausschreibung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und der Verantwortung des öffentlichen Trägers.

  • Der Friedhofsbetreiber hat die Aufgabe den Friedhof als ein Ort der Trauernden zu gestalten. Sie als Kunden müssen im Mittelpunkt allen Tuns stehen. Dieser Grundsatz muss sich im Dienstleistungsverhalten des Friedhofsbetreibers, aber auch aller am Friedhof tätigen Gewerke widerspiegeln. In Zeiten wachsender Konkurrenzangebote außerhalb des Friedhofs muss der Kunde König sein. Unnötige Reglementierungen und Einschränkungen müssen abgeschafft werden. Das Leistungsangebot ist den Bedürfnissen der Menschen vor Ort anzupassen.

  • Regionalität und Individualität sind auf dem Friedhof zu fördern, um die Besonder-heit des jeweiligen Friedhofs vor Ort zu betonen.

  • Das Steinmetzhandwerk lehnt Grabmale, aber auch andere Materialien oder andere Natursteinprodukte (Treppen, Platten etc.) ab, die in fernen Ländern mit Kinderarbeit und unter menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen produziert wurden. Eine Rückbesinnung auf heimisches und europäisches Material wird gefördert, auch wenn die Vielfalt des internationalen (Naturstein-)Angebots nicht negiert werden kann und soll. Dem Steinmetz obliegt es, über ein anerkanntes Zertifikat oder eine Eigenerklärung den Nachweis fairer Grabmale zu erbringen. Die Kundschaft soll hier sensibilisiert und weitestgehend informiert werden.

  • Ob individuelles Grab, Gemeinschaftsgrabanlage o.a. – jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, nicht anonym bestattet zu werden. Der letzte konkrete Ort der Ruhe ist – auch im digitalen Zeitalter – der Platz der persönlichen und öffentlichen Erinnerung an die Verstorbenen. Anonyme Bestattungen sollten auf dem Friedhof keinen Platz haben. 

  • Der Friedhof ist der Ort der öffentlichen Totenbestattung und der persönlicher Trauerkultur. In Zeiten multikultureller Öffnungen muss aber auch auf dem Friedhof Platz sein für andere Kulturen, andere Religionen, Konfessionslose etc. Wie sich hier eine Miteinander oder Gegeneinander gestaltet, kann nur vor Ort entschieden werden, ein offener und gleichberechtigter Umgang sind die Grundlage. Im Rahmen dieses Grundverständnisses sind unterschiedliche kulturelle Identitäten zu berücksichtigen. Der Nutzer muss jedoch eine laizistische Ausrichtung von Friedhöfen öffentlicher Träger akzeptieren.



        

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